Hast Du dazu 'ne glaubwürdige Quelle? Daß alle Neuzulassungen seit 2011 mit Tagfahrlicht ausgestattet sein müssen ist klar, aber bezüglich einer Nutzungspflicht finde ich nichts. Darum gings ja hier, ob man das Licht komplett abschalten kann (wenn Lichtsituation es erlauben würde). Hier geht's nicht, bei anderen Herstellern gings zumindest mal.
Und wie ist das mit der Nutzung derselben Birne für Standlicht und Tagfahrlicht?
Korrekt, das Tagfahrlicht ist seit 2011 Pflicht. Und was bedeutet Tagfahrlicht? Eine Beleuchtungseinheit an der Fahrzeugvorderseite, die, sobald die Zündung eingeschaltet ist, permanent leuchtet, solange keine andere Lichteinheit (Stand -, Abblendlicht) angewählt ist. Eine Nutzungspflicht ist also überflüssig, da es gar keine andere Option gibt als es zu nutzen. Eine Abschaltung des TFL ist nicht vorgesehen.
Dafür wurde die dritte Bremsleuchte erfunden, dann sieht man doch sofort ob derjenige bremst oder nur das Licht an geht.
Grundsätzlich richtig, aber trotzdem ist jede Situation, wenn vor mir plötzlich Lichter leuchten, erstmal für den Bruchteil einer Sekunde Stress, bis mein Hirn verarbeitet hat was da jetzt leuchtet. Und das stört mich ja grundsätzlich nicht mal - aber in Verbindung damit, das ich durch das TFL sowieso verpflichtet bin, vorne beleuchtet zu sein - wieso dann nicht auch hinten? Mit welcher plausiblen Begründung? Geht mir einfach nich in den Kopf rein.