Gleich sofort mit Anwalts-Drohungen würde ich da jetzt auch nicht reinlatschen. So wwie mj1985 auch schon sagt.
Nein nein, so habe ich das auch nicht gemeint. Man sollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass es ja noch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist.
Das lässt den FOH meist etwas genauer hinschauen und es entstehen auch keine Kosten für einen.
Zum Anwalt würde ich nur dann gehen, wenn Kosten entstehen. Und es können bei einer Nachbesserung keine Kosten entstehen - weder für Material, noch für den Arbeitsaufwand.
Oder wenn die Werkstatt den Fehler nicht beheben kann und man dann auf dem scheinbar defekten Fahrzeug sitzen bleibt, also wie oben von mir geschrieben nach der 3. Nachbesserung.