Beiträge von CbJack68

    Ich muss nicht von allem eine Ahnung haben, so wie auch du sicher von vielen Dingen keine Ahnung hast im Gegensatz zu mir. Wenn ich einen Fachbetrieb damit beauftrage, mir ein Neufahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand auszuhändigen, kann ich davon ausgehen, dass er das richtig macht. Die üben den Job ja auch nicht erst seit 2 Wochen aus.


    Ich lasse das jetzt definitiv überprüfen, zur Not auch unter Einbeziehung des DEKRA.

    Richtig, aber als Halter bist Du dafür verantwortlich. Und nicht Dein FOH. So einfach ist das. Wie kann man bloß so engstirnig sein. Ich meinte das nur gut. Wenn Fr. MJ1985 nicht nochmal was dazu gesagt hätte wäre es Dir wahrscheinlich auch egal gewesen.


    Kannst das auf jeden Fall Deinem Kollegen mal sagen bei Opel. Weil das grob fahrlässig ist was der da macht. Ich weiß schon das Du davon ausgegangen bist Du kannst Ihm als Kunde vertrauen. Aber er ist in erster Linie eins, ein Verkäufer :)


    Aber gut, scheint ja jetzt angekommen zu sein.

    So einen Zettel bekommst Du dann welcher zusammen mit der ABE im Auto bleibt.

    Ich hatte auch eine ABE aber mein Autohaus hat mir direkt gesagt ich muss zwingend trotzdem noch zur Dekra.


    Ich musste sozusagen Original Felgen

    vorführen weil die eine ET von 46 haben und in den COC Papieren vom Auto nur die ET51 drin stehen.


    So ist das in DE nunmal, muss alles seine Richtigkeit haben :)


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Jawohl :thumbup::( so ist es.


    11A ...

    ordnungsgemäßer Zustand durch Prüfingenieur ... uninteressant.


    Jein, heißt nichts anderes als das der Wagen dem Prüfer vorgeführt werden muss!

    Darauf aufbauend sind ja die anderen Auflagen. Deswegen ist 11A bei jeder Reifengröße mit drin als Auflage.


    Mit der

    Also, als der FOH sieht das etwas entspannter als du :)


    Ein separates TÜV-Gutachten wäre nur dann erforderlich, wenn die in der ABE aufgeführten Nacharbeiten durchzuführen wären wegen z. B. größerer Reifen, die auch nicht in der Opel-Liste für zugelassenen Reifen enthalten wären. Für meine derzeitigen 195/55 R16 87H A, die auch so im Schein eingetragen sind, sei dies aber nicht erforderlich gewesen. Punkt.

    Wie gesagt, dann hat er keine Ahnung, genau wie Du. Is halt so.

    Die Größe der Reifen spielt keine so große Rolle.
    Es geht um die ET der Felgen da sie weiter rausstehen.


    ABE Dezent


    Dort steht klar drin das der Wagen dem TÜV vorgeführt werden muss.


    Eigentlich auch unter 244)

    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


    Wenn Du einen Unfall baust verlierst Du Deinen Versicherungsschutz.

    Wenn Dich die Polizei anhält bekommst Du 1 Punkt zahlst Strafe.

    Theoretisch könnten die sogar Dein Auto stilllegen.


    Aber okay, unbelehrbar.

    Also die ABE habe ich durchaus studiert, aber für den Normalanwender ist das kaum durchschaubar (16 Seiten, zig Fahrzeugtypen). Deine Angaben zu Nacharbeiten scheinen ja auch eher zum Peugeot zu gehören, es sei den der wäre baugleich mit dem Corsa-e. Ansonsten finde ich da nur noch den Corsa-F ab MJ 2019, keine Ahnung, ob das auch den Corsa-e beinhaltet. Das alles tangiert mich eigentlich auch nur am Rande. Wenn ich den FOH beauftrage, mir das neue Fahrzeug bei der Übergabe mit montierten passenden Winterrädern bereit zustellen, kann ich ja wohl davon ausgehen, dass er weiß was er tut. Jedenfalls hat er sich bisher immer als kompetent erwiesen.

    Das Fahrzeug hat ja TÜV, aber keine Ahnung, wann die TÜV-Abnahme erfolgt ist, mit Sommerreifen oder bereits mit Winterreifen. Von Dekra habe ich jedenfalls nichts, nur die ABE. Ich werde das nächste Woche aber beim FOH zur Sprache bringen.

    Schon klar, nur bist Du verantwortlich für Dein Auto und nicht der FOH. Corsa F E steht immer hinten mit drin. Und nicht verwechseln mit der normalen TÜV

    Plakette. Sobald Du bauliche Veränderungen (auch Felgen) an einem Auto vornimmst muss man das machen was in den Auflagen der ABE vermerkt ist und dort steht das das Auto einem TÜV Sachverständigen vorzuführen ist. Wenn der Verkäufer das nicht weiß hat er halt, leider, keine Ahnung. Da Du die Felgen dort gekauft hast sag einfach das er das erledigen soll, musst halt Dein Auto dann nochmal abgeben. Ich fahre lieber selber zur Dekra.


    Ist doch eigentlich recht einfach, die entsprechende Zeile raussuchen, die Reifengröße und dahinter die ganzen Zahlen (11a, 11b usw.) sind dann die Auflagen dazu. Kannst auch gerne die ABE mal (nur für Corsa F-E) hier mal anhängen, kein Problem.

    Schneeketten.... Schnell überlesen er Hinweis im Handbuch...


    Bord Handbuch? Das ist irrelevant sobald man Änderungen am Fahrzeug vornimmt.

    Schneeketten sind nur mit Original Felgen fahrbar es sei den in der ABE zu den Felgen steht explizit drin das man welche nutzen kann / darf.

    Wenn Du welche nutzt mit den Dotz Felgen und es passiert was verlierst Du auch Deinen Versicherungsschutz.

    Nein eben nicht, deswegen sollte man auch alle Punkte und Auflagen in der ABE genau durchlesen.
    Am besten noch vor dem Kauf.

    Off topic?

    Zum Thema Reifen. Ist das üblich das ein Hersteller die Verwendung von Schneeketten einschränkt? Corsa Elektro nur 185 und 195 er Reifen.. Warum?

    lg

    Warum sind Schneeketten bei Zubehörfelgen nicht zulässig?

    Wenn man die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Zubehörfelgen genau anschaut, dann ist häufig die Verwendung von Schneeketten NICHT zulaessig.

    Ein befreundeter TÜV-Prüfer hat meine diesbezügliche Frage wie folgt beantwortet:

    Daß bei Zubehör- Bereifungen keine Schneeketten verwendet werden dürfen ist eigentlich der Normalfall. Genauso ist es der Normalfall, dass Winterbereifung sich auf die Serienbereifung beschränkt, und somit auch die Notwendigkeit der Schneekettenmontage.



    Warum: Die Autoliebhaber verwenden Zubehörbereifung um das Auto "schöner" oder auch "bulliger" erscheinen zu lassen. Deshalb wählen sie eine breitere Reifengröße oder verwenden Felgen, die auf Grund ihrer Einpresstiefe weiter nach außen kommen. Deshalb sind diese Reifen- Felgenkombinationen in der Regel auch eintragungspflichtig, weil wir überprüfen müssen, ob die Kombination noch genügend Abstand zu Fahrwerksteilen oder Karosserieteilen hat. Oftmals müssen dann sogar die Radhauskanten umgebördelt werden um ausreichend Freiraum zu gewährleisten. Mann kann sich sicherlich vorstellen, dass wenn kaum die Bereifung in die Radkästen passt eine Schneekette darüber schon gar nicht möglich ist.



    Grundsätzlich gilt die Regel als Winterreifen eine schmalere Bereifung zu wählen, wohl wissentlich, dass dann die Traktion besonders bei leistungsstarken Fahrzeugen eingeschränkt ist. Bei starken Niederschlägen (wegen der Verdrängung des Wassers) und bei Schnee hat man dann die besseren Voraussetzungen, leider nicht bei allen anderen Fahrzuständen.


    Weil die ET meist eine andere ist wie Original.

    Auf Nummer sicher geht man meistens nur wenn die Felgenmaße, speziell die ET, identisch ist.

    Diese haben meistens dann auch ein TÜV Gutachten und eine ABE beiliegen. Dort erspart man sich den Gang

    zur Dekra.