Lies Mal den Titel, da steht Abblendlicht
Abblendlicht ausschalten
-
-
Ok, aber wenn Du Dich nur auf den Thementitel beziehst, war Deine Antwort falsch.
Zumindest beim konventionellen Scheinwerfer. (von LED-Scheinwerfern steht weder was im Titel, noch im Beitrag).
Kann man das Licht komplett deaktivieren
Ja, sofern damit nicht das Licht komplett, sondern nur das Abblendlicht gemeint ist. (Ob man es auch darf, weiß ich nicht - und wenn man es nicht darf, warum darf es dann die Automatik?)
-
Ok, aber wenn Du Dich nur auf den Thementitel beziehst, war Deine Antwort falsch.
Zumindest beim konventionellen Scheinwerfer. (von LED-Scheinwerfern steht weder was im Titel, noch im Beitrag).
Ja, sofern damit nicht das Licht komplett, sondern nur das Abblendlicht gemeint ist. (Ob man es auch darf, weiß ich nicht - und wenn man es nicht darf, warum darf es dann die Automatik?)
Guten Tag. Eventuell war ein wenig ungenau beschrieben. Ich meine mit Ausschalten, dass nur Tagfahrlicht an ist. Aber mj1985 hat mir denke ich mal gut geantwortet.
Danke
-
Hast Du dazu 'ne glaubwürdige Quelle? Daß alle Neuzulassungen seit 2011 mit Tagfahrlicht ausgestattet sein müssen ist klar, aber bezüglich einer Nutzungspflicht finde ich nichts. Darum gings ja hier, ob man das Licht komplett abschalten kann (wenn Lichtsituation es erlauben würde). Hier geht's nicht, bei anderen Herstellern gings zumindest mal.
Und wie ist das mit der Nutzung derselben Birne für Standlicht und Tagfahrlicht?
Korrekt, das Tagfahrlicht ist seit 2011 Pflicht. Und was bedeutet Tagfahrlicht? Eine Beleuchtungseinheit an der Fahrzeugvorderseite, die, sobald die Zündung eingeschaltet ist, permanent leuchtet, solange keine andere Lichteinheit (Stand -, Abblendlicht) angewählt ist. Eine Nutzungspflicht ist also überflüssig, da es gar keine andere Option gibt als es zu nutzen. Eine Abschaltung des TFL ist nicht vorgesehen.
Dafür wurde die dritte Bremsleuchte erfunden, dann sieht man doch sofort ob derjenige bremst oder nur das Licht an geht.
Grundsätzlich richtig, aber trotzdem ist jede Situation, wenn vor mir plötzlich Lichter leuchten, erstmal für den Bruchteil einer Sekunde Stress, bis mein Hirn verarbeitet hat was da jetzt leuchtet. Und das stört mich ja grundsätzlich nicht mal - aber in Verbindung damit, das ich durch das TFL sowieso verpflichtet bin, vorne beleuchtet zu sein - wieso dann nicht auch hinten? Mit welcher plausiblen Begründung? Geht mir einfach nich in den Kopf rein.
-
wieso dann nicht auch hinten? Mit welcher plausiblen Begründung? Geht mir einfach nich in den Kopf rein.
Geht mir auch so, gibt es ja nun schon bei einigen Autos. Der Grandland hat zum Beispiel TFL hinten (evtl. je nach Ausstattung & Ausstattungsjahr)
-
Ich meine mit Ausschalten, dass nur Tagfahrlicht an ist.
Und welche Lampe willst Du da konkret abschalten?
Was ist bei euch anders?
Bei mir sind vorn die inneren Scheinwerfer immer an (TFL) .
Wenns hell ist, ist hinten alles und vorn alles andere aus.
Manuell kann zusätzlich das Abblendlicht (vorn die äußeren Scheinwerfer) sowie das Rücklicht aktiviert werden.
Die Lichtautomatik macht bei hinreichender Dunkelheit dasselbe.
Die mittlere Stellung heißt laut Anleitung Standlicht.
Wie ist jetzt §17 Absatz 2 StVO zu interpretieren?
Zitat(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden[...]
In mittlerer Stellung ist die Automatik aus, vorn sind die inneren Scheinwerfer an (wie immer, TFL halt), hinten zusätzlich die Rücklichter. Irgendwelche (zusätzlichen) Begrenzungsleuchten gibt es nicht.
Technisch würde man so mit TFL vorn und Rücklicht hinten fahren. Ob zusätzlich die Kennzeichenbeleuchtung aktiv ist, weiß ich nicht.
-
Technisch würde man so mit TFL vorn und Rücklicht hinten fahren.
Noch ergänzend: bei den LED-Scheinwerfern wird vorne das Tagfahrlicht in der "Standlicht"-Stellung (Mitte) etwas abgedunkelt. Bei entgegen kommenden Fahrzeugen sieht man es recht deutlich, finde ich zumindest.