Also, als der FOH sieht das etwas entspannter als du
Ein separates TÜV-Gutachten wäre nur dann erforderlich, wenn die in der ABE aufgeführten Nacharbeiten durchzuführen wären wegen z. B. größerer Reifen, die auch nicht in der Opel-Liste für zugelassenen Reifen enthalten wären. Für meine derzeitigen 195/55 R16 87H A, die auch so im Schein eingetragen sind, sei dies aber nicht erforderlich gewesen. Punkt.
Wie gesagt, dann hat er keine Ahnung, genau wie Du. Is halt so.
Die Größe der Reifen spielt keine so große Rolle.
Es geht um die ET der Felgen da sie weiter rausstehen.
Dort steht klar drin das der Wagen dem TÜV vorgeführt werden muss.
Eigentlich auch unter 244)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Wenn Du einen Unfall baust verlierst Du Deinen Versicherungsschutz.
Wenn Dich die Polizei anhält bekommst Du 1 Punkt zahlst Strafe.
Theoretisch könnten die sogar Dein Auto stilllegen.
Aber okay, unbelehrbar.