Winterreifen ❄

  • Also, als der FOH sieht das etwas entspannter als du :)


    Ein separates TÜV-Gutachten wäre nur dann erforderlich, wenn die in der ABE aufgeführten Nacharbeiten durchzuführen wären wegen z. B. größerer Reifen, die auch nicht in der Opel-Liste für zugelassenen Reifen enthalten wären. Für meine derzeitigen 195/55 R16 87H A, die auch so im Schein eingetragen sind, sei dies aber nicht erforderlich gewesen. Punkt.

    Wie gesagt, dann hat er keine Ahnung, genau wie Du. Is halt so.

    Die Größe der Reifen spielt keine so große Rolle.
    Es geht um die ET der Felgen da sie weiter rausstehen.


    ABE Dezent


    Dort steht klar drin das der Wagen dem TÜV vorgeführt werden muss.


    Eigentlich auch unter 244)

    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


    Wenn Du einen Unfall baust verlierst Du Deinen Versicherungsschutz.

    Wenn Dich die Polizei anhält bekommst Du 1 Punkt zahlst Strafe.

    Theoretisch könnten die sogar Dein Auto stilllegen.


    Aber okay, unbelehrbar.

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Dezent TZ Auflagen zu den Reifen:

    195/55R16 87

    11A; 248; 26B; 26N


    11A ...

    ordnungsgemäßer Zustand durch Prüfingenieur ... uninteressant


    248

    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


    26B

    Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen
    .


    Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

    Auflagen Nacharbeit im Bereich von [mm] Nacharbeit im Bereich bis [mm] Achse
    26B x = 200 y = 200 VA




    26N

    Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO

    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen
    .


    Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:


    Auflagen Nacharbeit im Bereich von [mm] Nacharbeit im Bereich bis [mm] Aufweiten um [mm] Achse
    26BN x = 200 y = 200 30 VA





    Auflagen für Corsa-e

    Erhöhtes Anzugsdrehmoment:
    10B; 11B; 11G; 11H;

    12A; 51A; 71C; 71K;
    721; 725; 73C; 74A;
    74H; 740; 76U; 77E


    10B

    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
    nicht zu überschreiten. Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
    Abrollumfanges.


    Übersetzt, wenn dein Auto schneller fahren kann als die Reifen es erlauben, brauchst du einen Aufkleber im Cockpit.


    11B

    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
    der Fahrzeugpapiere enthält.


    Trifft auf dich nicht zu, da du bereits die richtige Reifengröße fährst


    11G

    Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;

    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

    11H; 12A; 51A; 71C; 71K;721; 725; 73C; 74A;74H; 740; sind recht uninteressant.

    76U

    Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
    sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern


    77E

    Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.



    Fakt ist nun mal, das du die Felgen mit deiner Reifengröße nicht ohne Änderungen am Radhausausschnitt fahren darfst. Das kleinste Übel wäre, wenn es bei einer Verkehrskontrolle auffällt (wird es vermutlich noch nicht mal) oder bei der HU. Problematisch wird es erst bei einem Unfall und einer Versicherung/Gutachter die genau hinschaut ob bei deinem Auto alles korrekt eingetragen ist. Dann wird er haarig, unter Umständen geht dann dein Versicherungsschutz flöten und dann möchte ich gerne mal sehen, was dann passiert ... wenn es zu einem Personen-/Umweltschaden in 5-6 stelliger Schadenssumme kommt. Dein FOH ist jedenfalls fein raus aus der Sache, da du sicherlich Fahrzeughalter und -führer bist.


    Ich würde den FOH auf 26B & 26N nochmal ansprechen, denn es steht in der ABE zu deiner Reifengröße als Auflage.

    Bestellt am 09.09.2020: 1.2 Benziner 130PS, Perl blau, Dach in schwarz, Active Drive Assist, Leder Siena, Park & Go, IntelliLux Matrix LED, Klimaautomatik, Sicht-Ausstattung, Solar-Protect im Fond, Mittelarmlehne, 17" BiColor <3 18.12.2020 abgeholt <3 Rückgabe am 16.10.2023 ;(


  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Jawohl :thumbup::( so ist es.


    11A ...

    ordnungsgemäßer Zustand durch Prüfingenieur ... uninteressant.


    Jein, heißt nichts anderes als das der Wagen dem Prüfer vorgeführt werden muss!

    Darauf aufbauend sind ja die anderen Auflagen. Deswegen ist 11A bei jeder Reifengröße mit drin als Auflage.


    Mit der

  • So einen Zettel bekommst Du dann welcher zusammen mit der ABE im Auto bleibt.

    Ich hatte auch eine ABE aber mein Autohaus hat mir direkt gesagt ich muss zwingend trotzdem noch zur Dekra.


    Ich musste sozusagen Original Felgen

    vorführen weil die eine ET von 46 haben und in den COC Papieren vom Auto nur die ET51 drin stehen.


    So ist das in DE nunmal, muss alles seine Richtigkeit haben :)

  • Wie gesagt, dann hat er keine Ahnung, genau wie Du.

    Ich muss nicht von allem eine Ahnung haben, so wie auch du sicher von vielen Dingen keine Ahnung hast im Gegensatz zu mir. Wenn ich einen Fachbetrieb damit beauftrage, mir ein Neufahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand auszuhändigen, kann ich davon ausgehen, dass er das richtig macht. Die üben den Job ja auch nicht erst seit 2 Wochen aus.


    Ich lasse das jetzt definitiv überprüfen, zur Not auch unter Einbeziehung des DEKRA.

  • Ich muss nicht von allem eine Ahnung haben, so wie auch du sicher von vielen Dingen keine Ahnung hast im Gegensatz zu mir.

    Musst du nicht, aber wenn dir hier von div. Leuten gesagt wird ... "eieiei das kann teuer werden und dein FOH hat da vielleicht ein Fehler gemacht" ... dann sollte man hellhörig werden und nicht weiter mit Scheuklappen durch die Gegend rennen. Auch ein FOH macht Fehler. Wir hatten auch schon mal die falschen Felgen auf unserem Opel bei unserem Stamm-FOH. =O Eine große freie Werkstattkette meinte damals auch, dass unser Mokka kein RDKS hat. :/

    Zitat

    Wenn ich einen Fachbetrieb damit beauftrage, mir ein Neufahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand auszuhändigen, kann ich davon ausgehen, dass er das richtig macht.

    Na das haben sie ja gemacht. Allerdings ist das neue Anbauteil "Winterreifen" nicht Bestandteil deines Neufahrzeuges.

    Zitat

    Ich lasse das jetzt definitiv überprüfen, zur Not auch unter Einbeziehung des DEKRA.

    Sehr gut!

    Bestellt am 09.09.2020: 1.2 Benziner 130PS, Perl blau, Dach in schwarz, Active Drive Assist, Leder Siena, Park & Go, IntelliLux Matrix LED, Klimaautomatik, Sicht-Ausstattung, Solar-Protect im Fond, Mittelarmlehne, 17" BiColor <3 18.12.2020 abgeholt <3 Rückgabe am 16.10.2023 ;(

  • Ich gehe morgen hin und kläre das, aber prinzipiell würde mich schon interessieren, warum ihr beiden partout meint, ihr hättet recht, und der FOH nicht. Seid ihr in irgend einer Form vom Fach?

    Corsa-e Elegance, schneeweiß, EZ: 11/2020

  • Ich muss nicht von allem eine Ahnung haben, so wie auch du sicher von vielen Dingen keine Ahnung hast im Gegensatz zu mir. Wenn ich einen Fachbetrieb damit beauftrage, mir ein Neufahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand auszuhändigen, kann ich davon ausgehen, dass er das richtig macht. Die üben den Job ja auch nicht erst seit 2 Wochen aus.


    Ich lasse das jetzt definitiv überprüfen, zur Not auch unter Einbeziehung des DEKRA.

    Richtig, aber als Halter bist Du dafür verantwortlich. Und nicht Dein FOH. So einfach ist das. Wie kann man bloß so engstirnig sein. Ich meinte das nur gut. Wenn Fr. MJ1985 nicht nochmal was dazu gesagt hätte wäre es Dir wahrscheinlich auch egal gewesen.


    Kannst das auf jeden Fall Deinem Kollegen mal sagen bei Opel. Weil das grob fahrlässig ist was der da macht. Ich weiß schon das Du davon ausgegangen bist Du kannst Ihm als Kunde vertrauen. Aber er ist in erster Linie eins, ein Verkäufer :)


    Aber gut, scheint ja jetzt angekommen zu sein.

  • Ich gehe morgen hin und kläre das, aber prinzipiell würde mich schon interessieren, warum ihr beiden partout meint, ihr hättet recht, und der FOH nicht. Seid ihr in irgend einer Form vom Fach?

    Nicht wirklich, finde aber so ne Reifen ABE noch relativ überschaubar. Da gibts ganz andere Kaliber :)


    Lass Dich auf keinen Fall abwimmeln bei Opel.

    Und auch wenn der sagt passt musst Du dennoch zum TÜV / Dekra. Und keine Angst, nur weil dort steht es muss “baulich” was an den Radkästen gemacht werden muss das noch lange nicht auch in der Realität so sein. Die Felgen Hersteller sichern sich so einfach nur ab, rechtlich gesehen. Aber das alles wird Dir der Dekra Sachverständige sagen.

  • Also, als der FOH sieht das etwas entspannter als du :)


    Ein separates TÜV-Gutachten wäre nur dann erforderlich, wenn die in der ABE aufgeführten Nacharbeiten durchzuführen wären wegen z. B. größerer Reifen, die auch nicht in der Opel-Liste für zugelassenen Reifen enthalten wären. Für meine derzeitigen 195/55 R16 87H A, die auch so im Schein eingetragen sind, sei dies aber nicht erforderlich gewesen. Punkt.



    Passende Reifenbreite ist nicht alles. Entscheidend sind auch die Felgenbreite und Einpresstiefe.

    Opel Corsa F Edition, 100ps, AT8 , Ganzjahresreifen Michelin Cross Climate+

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