....Mit der Garantie bei Opel wird es dann prekärer. Opel warnt ausdrücklich, dass mit der Montage einer solchen Kupplung jegliche Garantieabwicklung gefährdet wird. Es sei nicht verboten, aber Opel könne bei Garantieleistungen ablehnen mit der Begründung, dass eine unzulässige Nutzung der AHK mit Zuglast nicht ausgeschlossen werden könne. Daher verweigerten auch die Opel-Händler die Freischaltung/Codierung eines E-Satzes für die AHK. (Man kann aber einfach einen 7er-E-Satz wählen, von dem das Fahrzeug nichts merkt.)
...
Hallo Franz,
wir haben unsere AHK (die von Fa. Brink, die inzwischen auch online gelistet wird)
die explizit für den Corsa-e als
- abnehmbare Fahrradträger-Transportlösung + E-Satz (für Fahrzeuge ohne Zugfunktion) -
gelistet wird, und mit 70 Kg Stützlast angegeben wird,
von unserem Opel - Händler noch vor der Auslieferung unseres neuen Corsa-e montieren lassen.
Diese AHK- Transportlösung haben wir auch in die Neuwagenbestellung mit aufgenommen gehabt.
Die Freischaltung bzw. Codierung etc. ist auch entsprechend erfolgt, denn wenn die AHK montiert ist, werden auch die entsprechenden Änderungen
wie - Rückfahrkammera und Nebelschlusslicht schalten sich ab
verwirklicht.
Da bei uns diese Erweiterung in der Neuwagenbestellung gelistet ist, und auch alles vom Opel-Händler durchgeführt wurde,
müssten dadurch (diese Transport-AHK-Lösung) keine Garantieleistungen verweigert dürfen.
Davon gehen wir jedenfalls aus.
Grüße aus dem Allgäu